Immobilie in der Scheidung: Wer bleibt, wer geht?

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Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern bringt oft erhebliche finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn es um das gemeinsame Zuhause geht. Wer darf bleiben, wer muss gehen? Und welche fairen Lösungen lassen sich für die gemeinsame Immobilie finden?

Ehe aus, Hausverkauf?

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In München und Umgebung wird eine gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung oft zum Zankapfel, insbesondere wenn ein laufender Immobilienkredit vorhanden ist. Die ehemaligen Partner müssen entscheiden, ob sie den Kredit weiterhin zusammen bedienen, ihn auf eine Person übertragen oder vorzeitig tilgen wollen, was zusätzliche Ausgaben nach sich ziehen kann.

Kommt keine Einigung zustande, bleibt häufig nur die Teilungsversteigerung, die meist mit finanziellen Verlusten verbunden ist. Auch ein Verkauf sollte gut überlegt sein, da steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer oder Grunderwerbsteuer zu beachten sind. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, alle Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen.

Was bedeutet der Zugewinnausgleich?

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Vermögen, das vor der Ehe bestand, bleibt Eigentum des jeweiligen Partners, während während der Ehe erworbene Werte beiden gehören. Bei einer Scheidung werden Anfangs- und Endvermögen gegenübergestellt, und der Partner mit dem höheren Zugewinn muss einen Ausgleich leisten. Immobilien, die während der Ehe erworben wurden, werden aufgeteilt, während Erbschaften und Schenkungen nicht berücksichtigt werden.

Welche Optionen gibt es für die Immobilie nach der Scheidung?

Nach einer Scheidung haben die Ex-Partner verschiedene Möglichkeiten, das Immobilienvermögen untereinander zu regeln.

Eine Realteilung ist möglich, wenn das Haus in zwei separate Wohneinheiten umgebaut werden kann. Alternativ kann die Immobilie verkauft und der Erlös nach Abzug von Krediten aufgeteilt werden. Ein Partner kann das Haus auch übernehmen, indem er den anderen auszahlt.

Es besteht zudem die Möglichkeit der Vermietung, wobei die Mieteinnahmen aufgeteilt werden, oder der Übertragung an volljährige Kinder, eventuell mit bestehenden Kreditverbindlichkeiten. Bei Uneinigkeit kann eine Teilungsversteigerung erfolgen. Ein Wohnrecht eines Partners ist ebenfalls denkbar, wenn dieser mietfrei im Haus bleibt.

Immobilienaufteilung: Bewertung, Kreditübertragung und Verkauf

Der Wert der Immobilie wird ermittelt, indem man von ihrem Verkehrswert die bestehenden Verbindlichkeiten abzieht. Der auszahlende Partner übernimmt dann die Hälfte des bereinigten Wertes. Wer eine faire Grundlage für Verhandlungen schaffen möchte, sollte den Wert der Immobilie von einem erfahrenen Experten objektiv schätzen lassen.

Existiert ein gemeinsamer Immobilienkredit, ist die Zustimmung der Bank erforderlich, um den Kredit auf den verbleibenden Partner zu übertragen. Falls dies nicht möglich ist, bleibt die Option, den Kredit gemeinsam weiterzuführen oder ihn vorzeitig abzulösen – wobei häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Sollte ein Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen werden, kann ein erfahrener Makler wertvolle Unterstützung leisten. Ein Profi an Ihrer Seite macht den Verkaufsprozess deutlich reibungsloser und hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte effizient zu meistern.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©inesbazdar/Depositphotos.com

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