Notar & Kaufvertrag: Was Verkäufer rechtlich beachten müssen

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Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

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Wichtige Aspekte beim Überprüfen des Kaufvertragsentwurfs für Verkäufer

Bevor der finale Notartermin in München angesetzt wird, erhalten beide Parteien, Käufer und Verkäufer, einen Entwurf des Kaufvertrags vom Notar zur Einsicht. Verkäufer sollten diesen Entwurf gründlich überprüfen, um unerwünschte Überraschungen am Tag der Vertragsunterzeichnung zu vermeiden. „Es ist entscheidend, dass alle persönlichen Angaben und die Beschreibung des Objekts korrekt und vollständig sind“, betont Ute Löschner von Ute Löschner Immobilien. „Besondere Regelungen wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse müssen ebenfalls korrekt aufgeführt sein.“

Sollten mit dem Käufer spezielle Abmachungen getroffen worden sein – etwa bezüglich des Übergabezeitpunkts oder des Inventars – müssen diese klar im Vertrag festgehalten werden. Es ist zudem wichtig, festzulegen, wer für eventuelle Kosten, wie Grundbuchänderungen oder Lastenfreistellungen, aufkommt. „Bei Unsicherheiten sollte man sich unbedingt rechtzeitig an den Notar oder einen erfahrenen Immobilienfachmann wenden, um spätere Konflikte zu vermeiden“, rät Löschner.

Die Funktion des Notars: Prozess und Gebühren im Überblick

Der Notar hat die Aufgabe, beide Parteien umfassend zu informieren und rechtlich abzusichern. Während des Notartermins in München liest der Notar den gesamten Kaufvertrag vor und erläutert alle wichtigen Klauseln verständlich. „Das ist die Gelegenheit für Käufer und Verkäufer, noch offene Fragen zu klären und eventuell Anpassungen vorzunehmen“, erklärt Ute Löschner. Erst nach der Klärung aller Punkte erfolgt die Unterschrift unter den Vertrag, der dann notariell beglaubigt wird und rechtskräftig ist.

Die Notarkosten umfassen die Gebühren für die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung und die Bearbeitung der Grundbucheinträge. Diese Gebühren orientieren sich am Wert der Immobilie und liegen bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, wobei sie meist vom Käufer getragen werden. „Es ist jedoch möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen, weshalb eine frühzeitige Klärung ratsam ist“, fügt Löschner hinzu.

Verkäuferabsicherung: Wichtige Vertragsklauseln

Im Kaufvertrag sind verschiedene Klauseln enthalten, die dem Verkäufer Rechtssicherheit bieten sollen. Neben der präzisen Beschreibung der Immobilie und dem Kaufpreis sollten Verkäufer auf eine Klausel zur Haftungsbeschränkung bei Mängeln achten. „Insbesondere bei gebrauchten Immobilien schließen Privatverkäufer oft die Sachmängelhaftung aus, um spätere Ansprüche wegen versteckter Mängel abzuwehren“, erklärt Ute Löschner. Dies gilt allerdings nur, wenn der Verkäufer keine bekannten ernsthaften Mängel arglistig verschweigt.

Eine weitere wesentliche Klausel betrifft die Zahlungsbedingungen und deren Absicherung. „Häufig wird vereinbart, dass die Kaufpreiszahlung erst nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt, um den Käufer vor Zwischenverkäufen oder Belastungen zu schützen“, so Löschner. Verkäufer sollten zudem festlegen, wann genau die Schlüsselübergabe stattfindet und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wie etwa die vollständige Zahlung des Kaufpreises.

Sie sind unsicher beim Verkauf Ihrer Immobilie in München oder Umgebung und möchten sicherstellen, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft? Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess, vom ersten Schritt bis zur Übergabe der Immobilie und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns – so verkaufen Sie sicher und mit einem guten Gefühl.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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Ute Löschner
Gründerin & Immobilienmaklerin (IHK)
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