Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie

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Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.

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Bevor Sie konkrete Maßnahmen in Betracht ziehen, ist es ratsam, den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Ein unabhängiges Gutachten oder eine professionelle Bewertung bieten die Grundlage, um Freibeträge korrekt zu berechnen, den Finanzierungsbedarf einzuschätzen und realistische Verkaufspreise festzulegen. Ohne eine fundierte Bewertung riskieren Sie fehlerhafte Steuerbescheide, langwierige Konflikte unter Miterben und unnötige Verluste an Zeit und Geld. „In München und Umgebung ist eine präzise Wertbestimmung besonders wichtig, um den lokalen Marktbedingungen gerecht zu werden,“ erklärt Ute Löschner, die Inhaberin von Ute Löschner Immobilien.

Wann wird Erbschaftssteuer fällig?

Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftssteuer in Deutschland hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad und dem geschätzten Immobilienwert. Ehepartner haben derzeit einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, während beispielsweise Geschwister und Schwiegereltern nur 20.000 Euro abziehen können. Überschreitet der Wert der Immobilie diese Grenzen, wird eine gestaffelte Steuer zwischen sieben und dreißig Prozent fällig. Ist die Immobilie das bisherige Familienheim und der überlebende Partner zieht ein oder bleibt dort wohnen, entfällt die Steuer vollständig – für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. „Besonders in München sollte das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt angezeigt werden, um Zuschläge zu vermeiden,“ betont Ute Löschner.

Laufende Ausgaben für geerbte Immobilien

Nach Erhalt des Steuerbescheids beginnen die laufenden Kosten. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung und kleinere Reparaturen fallen auch bei Leerstand an. Im Schnitt verschlingen diese Verpflichtungen jährlich ein bis zwei Prozent des Marktwerts. Hinzu kommen Kosten für Strom- und Heizungsbereitstellung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr und eventuell Hausverwaltung. „In München können zusätzliche Sanierungen erforderlich werden, wenn das Haus längere Zeit leer steht und beispielsweise Feuchtigkeitsschäden auftreten,“ warnt Ute Löschner.

Ist noch ein alter Hypothekenkredit vorhanden, muss der Erbe die Raten fortführen oder neu verhandeln. Ohne ausreichende Rücklagen kann die geerbte Immobilie schneller zur finanziellen Belastung werden, als viele erwarten.

Verkauf als Entlastungsoption

Wer weder selbst einziehen noch vermieten möchte, kann durch einen zeitnahen Verkauf oft die größte Planungssicherheit erreichen. Der Erlös und die Steuern sind klar kalkulierbar, laufende Kosten entfallen, und das Kapital wird verfügbar. Beachten Sie jedoch die Zehn-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer: Liegen zwischen dem Kauf des Erblassers und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, muss der Wertzuwachs regulär versteuert werden, es sei denn, das Haus wurde im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren zu Wohnzwecken genutzt. „In München empfiehlt es sich, einen erfahrenen Makler zu konsultieren, um solche Fragen zu klären,“ rät Ute Löschner.

Stehen Sie vor herausfordernden Entscheidungen bezüglich Ihres Erbes? Kontaktieren Sie uns – wir erläutern Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie auf Wunsch bis zum erfolgreichen Verkauf, der Sie langfristig entlastet.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © toyotoyo/Depositphotos.com

 

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Ute Löschner
Gründerin & Immobilienmaklerin (IHK)
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